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Wie hört unser Kind? Diese Frage wird gleich nach der Geburt beantwortet. So wird im Rahmen der zweiten Vorsorgeuntersuchung (U2) ein Hörscreening durchgeführt. Dies geschieht meistens in den ersten Lebenstagen direkt in der Geburtsklinik.

Warum ist das wichtig? Etwa 1 bis 3 von 1000 neugeborenen Kindern haben eine mäßige oder stärkere, beidseitige bleibende Hörstörung bis Taubheit. Das frühe Erkennen dieser Sinnesbehinderung ist essentiell um eine gute Sprachentwicklung und eine normale mentale und emotionale Entwicklung des Kindes zu ermöglichen. Bei Kinder die an einer unerkannten höhergradigen Schwerhörigkeit wird die Diagnose ohne Hörscreening in der Regel viel zu spät, oft erst um das 4. Lebensjahr gestellt, wenn schon deutliche Entwicklungsrückstände besonders sprachlich aber auch im Verhalten bemerkbar sind. Zudem ist die Hirnreifung schon fortgeschritten, ohne dass die Verarbeitung von akustischen Reizen erlernt werden konnte (Sprachverstehen).

Welche Messmethoden gibt es?

Zur Abklärung des Hörvermögens kann bei den Neugeborenen eine Messung sofort nach der Geburt mit Bestimmung der „Transitorischen Oto-Akustischen Emissionen“ (TOAE) und/oder einer Hirnstammaudiometrie (AABR, BERA) durchgeführt werden.

Bei der Messung der TOAE wird die Funktion der äußeren Haarzellen im Innenohr (Cochlea) überprüft, feine Schallwellen werden mit einer Sonde in den Gehörgang gespielt und die Antwort aus dem Innenohr mit einem Mikrophon aufgezeichnet.

Bei der aufwändigeren Hirnstammaudiometrie (AABR oder BERA) wird dagegen die akustische Antwort im Gehirn auf einen akustischen Reiz gemessen.

Dabei wird bei dem Kind ein EEG (Hirnströme) über Elektroden an Stirn, Mastoid (Knochen hinter dem Ohr) und Nacken abgeleitet und über eine Sonde Töne in den Gehörgang gespielt. Im Innenohr wird der Ton in ein Nervensignal umgewandelt und über den VIII. Hirnnerven zur Hörrinde im Gehirn weitergeleitet und durch die Elektroden registriert. Die Messung wird aufgrund einer Vielzahl von Potentialen im Gehirn sehr häufig, im Schnitt 2000mal, pro Ohr durchgeführt. So können Artefakte reduziert und das sichere Ankommen des Signales vom Ohr bestätigt werden.

Messung in unserer Praxis

Unsere Praxis HNO im Lehel führt als pädaudiologische Praxis bei Babys, Kleinkindern und Kindern die komplette Diagnostik durch. Die Hörprüfungen bei Baby und kleinen Kindern erfordert viel Geduld, Erfahrung und eine spezielle technische Ausrüstung.

Gründe für eine Gehörprüfung bei Neugeborenen können auffällige Befunde in der Klinik, eine Hausgeburt, oder die Verabreichung von otoxischen Substanzen wie Antibiotika während der Geburt oder eine familiäre Hörminderung sein.

Neben einer Messung der Mittelohrbelüftung (Impedanz) zum Ausschluss von Fruchtwasser hinter dem Trommelfell, wird das Innenohr mit der Messung der TOAE überprüft. Anschließend wird eine Hirnstammaudiometrie (AABR / BERA) zum sicheren Nachweis einer Hörreaktion im Gehirn gemessen.

Wenn auch Sie Fragen zu der Hörfunktion Ihres Kindes haben, dann sprechen Sie uns gerne an!

Ihr Team der Praxis HNO im Lehel – Dr. Rose Fintelmann.

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