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Wie bitte? Jetzt habe ich schon wieder nicht richtig verstanden –

Degenerative Veränderungen führen zu Höreinschränkungen im höheren Lebensalter. Anfangs ist vor allem das eingeschränkte Sprachverstehen bei Nebengeräuschen auffällig. Später kann eine unbehandelte Schwerhörigkeit zu sozialem Rückzug, geistigem Abbau bis Demenz führen.

 

Im zunehmenden Alter – unterschiedlich ausgeprägt – lässt das Hörvermögen nach. Vor allem die hohen Töne bzw. hohen Frequenzen können nicht mehr so gut gehört werden, dies ist ein langsam einsetzender Prozess der ab ca. dem 50. Lebensjahr beginnt.

Da zum Verstehen von Sprache vor allem der mittlere Frequenzbereich zwischen 500 und 3000 Herz (Hz) am wichtigsten ist, fällt ein leichter Hochtonverlust den Betroffenen zunächst nicht auf.

Erst mit fortschreitendem Hörverlust zeigen sich im Alltag Einschränkungen. So kann mit dem Verlust der hohen Töne beispielsweise Grillenzirpen nicht mehr richtig gehört oder bei viel Störlärm wie im Café eine Unterhaltung geführt werden. Mühsam wird es, wenn bei zunehmender Hochtonschwerhörigkeit das Hörvermögen auch für normale Alltagssituation nicht mehr ausreichende funktioniert. Diese Situation ist für Betroffene teilweise belastend und wird dann gerne zunächst überspielt. Es kostet jedoch viel Anstrengung und Konzentration, die nicht gehörten Anteile eines Gespräches zu durch Fokus auf Gestik und Mimik zu erraten.

Die Wissenschaft weiß heute, dass die Therapie der sogenannten Altersschwerhörigkeit, bzw. Presbyakusis eine der wichtigsten Faktoren ist um die Entwicklung einer Demenz zu verhindern. Mit Hilfe von individuell gut angepassten Hörgeräten können die Höreinschränkungen gut kompensiert werden. Denn gutes Hören, bedeutet gutes Hirntraining und lebenslange Teilhabe in der sozialen Interaktion.

Doch ab wann ist die Versorgung mit Hörgeräten sinnvoll und notwendig?  Diese Frage kann erst nach einem ausführliche Hörtest beantwortet werden. Bei diesem Termin werden auch die Ohren begutachtet, denn teilweise ist vor allem eine Verschmutzung der Gehörgänge die Ursache für die Hörminderung. Hier kann eine Ohrreinigung schnell und effektiv helfen.

Bei der Hörprüfung erfolgt eine Impedanzmessung (Überprüfung der Mittelohrfunktion), eine TOAE-Messung (Prüfung der äußeren Haarzellen im Innenohr), eine seitengetrennte Hörschwellenmessung (Audiometrie) evtl. mit Testung der Knochenleitungs-Hörschwelle. Dazu wird je nach Befund auch eine Sprachaudiometrie gemessen und der prozentuale Hörverlust geprüft. Als Richtwert gilt, wenn der Hörverlust für Sprache (Testworte) bei 65dB auf dem besseren Ohr größer 20% ist, sollte mit einer Hörgeräteversorgung begonnen werden. Bei einseitigen Hörverlusten oder anderen speziellen Indikationen gelten individuelle Empfehlungen.

Wenn Sie unter eine Hörminderung leiden, vermehrt Nachfragen, den Fernseher abends recht laut stellen müssen, dann scheuen Sie sich nicht, einen Termin zur Hörprüfung zu machen. In vielen Fällen kann auch erst einmal abgewartet werden.

Ihre Praxis HNO in Lehel

Ihre Dr. Rose Fintelmann

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