Eine Innenohrschwerhörigkeit entsteht durch eine Funktionseinschränkung der Haarzellen im Innenohr. Die Ursachen lassen sich nicht immer sicher klären, so können genetische Faktoren, aber auch toxische Einwirkungen in der Schwangerschaft (z.B. Rötelinfektion und verschiedene Medikamente) eine Rolle spielen.
Die Haarzellen im Innenohr sind feinen Nervenzellen auf der Basilarmembran der Hörschnecke, die einen mechanischen Reiz in einen Nervenimpuls wandeln können. Sie werden durch Schwingungsimpulse, die über das Mittelohr und das flüssigkeitsgefüllte Innenohr erreichen, stimuliert.
Ausmaß der Hörminderung ist individuell verschieden
Die Störungen der Haarzellen führt zu einer Schwerhörigkeit, die die tiefen, die mittleren, die hohen oder alle Frequenzbereiche unseres Hörspektrums betreffen können. Das Ausmaß der Hörminderung kann von geringen, im Alltag kaum merkbaren Hörverlusten bis zu einer an Taubheit grenzende Hörminderung reichen. Bei der angeborenen Innenohrschwerhörigkeit sind in der Regel beide Ohren betroffen.
Hörtests schon kurz nach der Geburt und bei der Einschulung werden empfohlen
Da eine gute Hörfähigkeit die Voraussetzung für eine normale Sprachentwicklung ist, gibt es in Deutschland nach der Geburt das flächendeckende Hörscreening. Mittels TOAE-Messung oder BERA-Messung kann gleich beim Neugeborenen das Gehör überprüft werden. Allerdings entwickeln sich manche Schwerhörigkeiten erst in den weiteren Lebensjahren. Daher wird zur Einschulung zu einer erneuten und jetzt differenzierter möglichen Hörkontrolle bei allen Kindern geraten. Spätestens bei Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung ist eine Hörtestung unumgänglich.
Zur Diagnostik sollte eine gründliche HNO-ärztliche Abklärung erfolgen mit Untersuchung der Ohren, gegebenenfalls einer Gehörgangsreinigung, einer Nasen- und Nasenracheninspektion sowie mit einer umfassenden Kinderaudiometrie (Hörtestung) mit verschiedenen Verfahren. In der Hörtestung gilt es, auch bei kleinen Kindern eine größtmögliche Sicherheit bei den Untersuchungsbefunden zu erlangen. Dabei stehen objektive und subjektive Messverfahren zur Verfügung.
Hörgeräte und andere Hilfsmittel können Höreinschränkungen kompensieren
Je nach Befund ist ab einem definierten Hörverlust in der Ton- und Sprachaudiometrie eine Hörgeräteversorgung notwendig. Auch eine Berücksichtigung der akustischen Situation und die Verordnung von Hilfsmittel (z.B. einer FM-Anlage) in der Schule sind je nach individueller Höreinschränkung für Kinder sehr wichtig. Der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD) kann zudem in Familie, Kindergarten und Schule beratend unterstützen.
Symptome
- Schwache Hörminderung bis hin zur Taubheit
- Betroffen sind unterschiedliche Frequenzbereiche
- Häufiges Nachfragen
- Lautes Sprechen
- Verzögerte Sprachentwicklung
- Allgemeine Entwicklungsverzögerung
- Sozialer Rückzug