Für ein gutes Richtungsgehör benötigt man ein intaktes Hörvermögen beider Ohren und eine gute Verarbeitung der akustischen Signale im Gehirn. Die Überprüfung des Richtungsgehörs ist daher ein Bestandteil der Prüfverfahren bei Verdacht auf das Vorliegen einer zentral-auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS).
An einer speziellen Hörtestanlage, dem sogenannten „Mainzer Kindertisch“ kann die Testung durchgeführt werden. Dabei sitzt der Proband vor im Halbkreis angeordneten Lautsprechern, aus denen im Wechsel ein Wobbelton ertönt. Ziel ist das richtige Zuordnen der Geräuschquelle.
Synonyms:
Mainzer Kindertisch