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Die Testung des Sprachverstehen im Störlärm ist einer der wichtigsten Tests bei der Abklärung auf das Vorliegen einer AVWS (Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung). Ziel ist die Feststellung der akustischen Differenzierungsfähigkeit zwischen Nutzschall und Störlärm, also die Fähigkeit, Sprache trotz Hintergrundgeräuschen zu verstehen.
Das Hörvermögen im Störlärm ist eine Leistung der Verarbeitung im Gehirn. Über die Ohren und Hörnerven eintreffende akustische Signale werden je nach Aufmerksamkeitslenkung gewertet und gefiltert. Diese Fähigkeit der Informationsverarbeitung ist für den Alltag sehr wichtig, um nicht durch eine Reizüberflutung und mangelnde Unterscheidung zwar viel zu hören, aber nicht gut zu verstehen.
Zur Testdurchführung werden dem Patienten Worte und Sätze im Freifeld, also von Lautsprechern, vorgespielt. Nach einem Probedurchlauf wird ein zusätzliches Störgeräusch erzeugt und das Maß der Sprachverständlichkeit gemessen. Wichtige Voraussetzung zur Testung ist ein normales Hörvermögen, eine gute Konzentration und ein altersentsprechendes Sprachmaterial in der Testung. Bei der Prüfung kommen verschiedene Sprachtests wie der Göttinger 1, Göttinger 2 und der Freiburger Test zum Einsatz. Es gibt auch Satztests, die das Satzverstehen im Störgeräusch überprüfen können (OLKISA).

 

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